Marktreglement
1. Organisator
Verein WiehnachtsMärt, 6281 Hochdorf
www.weihnachtsmarkt-hochdorf.ch
2. Marktgelände
Lunapark Hochdorf (Bankstrasse / Rosentalstrasse / Brauiweg)
3. Marktdaten
Jeweils Freitag und Samstag Ende November/Anfang Dezember statt. Die Daten sind auf der Homepage publiziert.
4. Öffnungszeiten
Freitag 14.00 bis 21.30 Uhr (ab 11.00 Uhr Verpflegungsmöglichkeit für Aussteller beim Sprözzehüsli) |
Samstag 11.00 bis 20.00 Uhr |
5. Marktstände
Es stehen maximal 70 Standplätze zur Verfügung. Die Stände werden durch den Organisator gestellt.
Tischfläche 3.00m x 1.05m bis 1.20m |
Zeltdach 3.50m x 2.50m |
Die beanspruchbare Fläche beschränkt sich auf das Mass des Zeltdaches sowie des allfällig verfügbaren Platzes hinter dem Stand. Die Fläche vor oder neben dem Stand ist Zirkulationsraum und darf aus Sicherheitsgründen nicht belegt werden. Zusatzflächen müssen bei der Anmeldung beantragt werden.
Ein Stand kann maximal von zwei Ausstellern belegt werden. Der Organisator entscheidet über die beantragte Zusatznutzung und legt die Kriterien (Ort/Fläche/Kosten usw.) fest. Auch über die Zulassung eigener Stände entscheidet der Organisator.
6. Standeinteilung
Es gibt keinen Anspruch auf einen fixen Standplatz. Der Organisator berücksichtigt, wenn möglich, die Wünsche der Aussteller. Aus logistischen oder technischen Gründen ist eine Umteilung des Standortes möglich.
7. Einrichtung der Markstände
Die Stände stehen am Freitag ab 09.00 Uhr zum Einrichten bereit. Die Stromversorgung erfolgt durch den Organisator, Elektroheizungen sind nicht gestattet. Jeder Stand hat im Umkreis von 10 m eine Steckdose 220 V zur Verfügung. Die Stromzufuhr ab Verteiler zum Stand ist Sache des Ausstellers.
Der Standmieter ist zuständig für eine weihnachtliche Dekoration, ebenso für die Ausleuchtung und evtl. Kälteschutz. Am Freitagabend sind die Stände von Waren zu räumen. Es zirkuliert kein Sicherheitsdienst. Der Organisator lehnt bei Verlusten jede Haftung ab.
8. Warenumschlag
Zubringen und Wegtransportieren von Waren ist nur für Aussteller zulässig. Kurzes Anhalten auf der Bankstrasse, der oberen Rosentalstrasse und dem Brauiweg ist zulässig. Die Fahrzeuge müssen ausgeladen und sofort weggestellt werden. Die Polizei kann Bussen aussprechen, wenn dieses Vorgehen nicht beachtet wird.
9. Abbau der Stände
Der Abbau darf am Freitag und Samstag erst nach Marktschluss erfolgen. Der Standplatz muss gereinigt hinterlassen werden. Reissnägel, Bostich und Nägel müssen entfernt werden. Ein Mehraufwand durch die Gemeinde wird dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt.
10. Parking
Es stehen keine Parkplätze auf dem Marktgelände zur Verfügung. Öffentliche Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe (Post, Braui-Parkhaus, Sagenschulhaus, usw.) zur Verfügung. Diese sind zum Teil gebührenpflichtig. Es ist untersagt, auf Nachbargrundstücken oder angrenzenden Quartierstrassen zu parkieren.
11. Anmeldung / Termine
Mit der Anmeldung wird das aktuelle Marktreglement anerkannt - die Anmeldung ist verbindlich.
ab April | Beginn Anmeldeverfahren |
September | Anmeldeschluss |
Oktober | Standzuteilung, Versand Rechnung & letzte Informationen |
November | Standmiete ist spätestens 10 Tage vor Markbeginn einzuzahlen |
12. Anmeldeschluss
Jeweils am 30. September
13. Standvergabe
Bei Unklarheiten oder Überbuchung entscheidet der Organisator im Interesse und Sinne des Weihnachtsmarktes abschliessend.
14. Kosten
Die Standmiete umfasst die Kosten für Werbung, Auf- und Abbau, Administration usw. und ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Für kostenpflichtige Verpflegungsangebote ist ein vom Organisator festgelegter Gastrobeitrag zu entrichten. Diese Bewilligung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
15. Abmeldungen
Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss wird die Standmiete nicht zurückerstattet.
16. PR / Werbung
Die angemeldeten Aussteller werden gemäss ihren Angaben bei der Anmeldung auf der Website publiziert und verlinkt. Ein Flyer wird in rund 12'000 Haushaltungen des Luzerner Seetals gestreut. Weiter werden Inserate in Printmedien geschaltet. Weitere Werbemittel werden nach Bedarf eingesetzt.
17. Verpflegung
Der Organisator betreibt eigene Gastrobetriebe. Es werden kalte und warme Speisen und Getränke angeboten. Den Ausstellern ist es untersagt, Verpflegungen und/oder Getränke usw. abzugeben. Ausnahmebewilligungen werden nur in Spezialfällen erteilt und bedürfen der vorgängigen, schriftlichen Bewilligung des Organisators und der Bezahlung der vom Organisator festgelegten Gastro-Abgeltung. Zuwiderhandelnde werden vom Weihnachtsmarkt ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
18. Kontakt / Auskünfte
Per Kontaktformular auf www.weihnachtsmarkt-hochdorf.ch
Stand Oktober 2022